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Dokument-ID: 1163390
1.2.6 Stand der Technik
Der Stand der Technik ist im Sinne des Bgld BauG der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher bautechnischer Verfahren, Einrichtungen und Bauweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt oder sonst erwiesen ist (§ 2 Abs 7 Bgld BauG).