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Dokument-ID: 1162726
3.2.5 Steiermark
Im Steiermärkischen Baugesetz (infolge Stmk. BauG) stellen nachstehende Bestimmungen dar, wie hinsichtlich des Bestehens eines konsenslosen Baus beziehungsweise bei einem Aliud vorzugehen ist, beziehungsweise welche Normen hiervon betroffen sind: