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Dokument-ID: 1176460
5 Verfahrensbestimmungen
Die Erteilung der Baubewilligung ist bei der Baubehörde gem § 9 Abs 1 K-BO 1996 schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt, der ohne Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages rechtswidrig wäre (VwGH 20.12.2005, 2003/05/0118).