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Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Ausführung und Fertigstellung des Bauvorhabens

Die Baubewilligung muss innerhalb der in § 24 NÖ BO 2014 angeführten Ausführungsfristen ausgenutzt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung des bewilligten Bauvorhabens erlischt gem § 24 Abs 1 Z 1 NÖ BO 2014 das Recht aus einer Baubewilligung. Das Recht aus einer Baubewilligung erlischt außerdem, wenn der aus der Baubewilligung Berechtigte darauf schriftlich verzichtet oder wenn das aufgrund der Baubewilligung ausgeführte Vorhaben beseitigt wird.

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