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Dokument-ID: 1163179
4 Exkurs: Baupolizeiliche Verfahren
Neben der Erlassung von Baubewilligungsbescheiden sind die Baubehörde angehalten, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Nach Art 118 Abs 3 Z 9 B-VG liegt die Vollziehung der örtlichen Baupolizei im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden (VwGH 21.03.2014, 2011/06/0201 – Slbg ROG 1998). Im Rahmen der Baupolizei wird den Baubehörden die Pflicht zur Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen auferlegt.