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Dokument-ID: 1273100
2 Anwendungsbereich des Vlbg BauG
Das Vbg BauG ist auf alle Bauvorhaben im Land Vorarlberg anzuwenden, soweit nicht eine der in § 1 Abs 1 Vbg BauG normieren Ausnahmen zutrifft. Bei der Anwendung des Gesetzes ist außerdem gemäß dessen § 1 Abs 2 nicht in die Zuständigkeiten des Bundes einzugreifen.