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Dokument-ID: 803468
8.2 Nationalparks
Nationalparks, insbesondere deren Kernzonen (Naturzonen), genießen typischerweise den stärksten Schutz.
Ein Gebiet, das
- besonders eindrucksvolle und formenreiche, für Österreich charakteristische oder historisch bedeutsame Landschaftsteile umfasst,
- zum überwiegenden Teil vom Menschen in seiner völligen oder weitgehenden Ursprünglichkeit nicht oder nicht nachhaltig beeinträchtigt wurde,
- Ökosysteme von besonderer wissenschaftlicher oder ästhetischer Bedeutung beherbergt und
- eine den Schutzzielen entsprechende flächenmäßige Ausdehnung aufweist,