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Neu Dokument-ID: 1163668

Tobias Leitner | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Im Vorfeld des Verfahrens

Die Behörde hat gem § 17 Stmk. BauG über Anfrage Auskunft über die rechtlichen Grundlagen der Bebaubarkeit des Grundstückes (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Bausperre und dergleichen) zu geben, wobei aus einer solchen Auskunft keine Rechte oder Pflichten erwachsen.

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