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Dokument-ID: 1162698
1.2 Funktion des Raumordnungsplans
Funktion des Raumordnungsplans
Die Raumordnung ist in den einzelnen Bundesländern in den jeweiligen Raumordnungs- und Raumplanungsgesetzen einschließlich der Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs und Baugesetzbuches verankert. Sie enthalten die Ziele und Grundsätze für die Raumordnung, in denen die Planungsaufgaben inhaltlich festgehalten werden.