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Dokument-ID: 1163386
1.2.2 Gebäude
Gebäude sind Bauwerke bzw Bauten, die überdeckt, allseits oder überwiegend umschlossen sind und von Menschen betreten werden können, wobei sog „Folientunnel“ ausdrücklich nicht vom Gebäudebegriff des § 2 Abs 2 Bgld BauG umfasst sind.