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Dokument-ID: 1273096
10 Baubewilligung
Das Baubewilligungsverfahren erster Instanz wird durch schriftlichen Bescheid der Baubehörde abgeschlossen, womit die beantragte Baubewilligung – in der Regel unter Vorschreibung von Auflagen – erteilt oder der Antrag zurück- oder abgewiesen wird. Eine erteilte Baubewilligung umfasst das Recht zur Ausführung des Bauwerks und dessen Benützung nach Fertigstellung, wenn die erforderlichen Unterlagen nach § 30 NÖ BO 2014 vorgelegt werden.