© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1187343

Mathias Kopf - Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

9 Ausführung und Fertigstellung des Bauvorhabens

Ausführung und Fertigstellung des Bauvorhabens

Mit der Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens darf gem § 20 K-BO 1996 erst nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung begonnen werden. Auf Antrag des Inhabers der Baubewilligung hat die Behörde den Eintritt der Rechtskraft auf der erteilten Bewilligung zu bestätigen. Eine Rechtsgrundlage für die Bewilligung von Vorarbeiten kennt die K-BO 1996 nicht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Baubehörden in unserem Shop! Zum Shop