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Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Bewilligungs- und Anzeigepflicht von Bauvorhaben

Das Oö. BauO 1994 differenziert zwischen bewilligungspflichtigen Bauvorhaben (§ 24 Oö. BauO 1994), anzeigepflichtigen Bauvorhaben (§ 25 Oö. BauO 1994) und bewilligungs- und anzeigefreien Bauvorhaben (§ 26 Oö. BauO 1994).

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