2.4.6 Exkurs: nachträgliche Baubewilligung
Auch bei einem Verfahren über eine nachträgliche Baubewilligung handelt es sich um ein Projektgenehmigungsverfahren; es kommt daher – ungeachtet eines mitunter bereits (teilweise) errichteten Bauvorhabens – einzig darauf an, welcher Zustand gemäß den eingereichten Unterlagen herbeigeführt werden soll. Die Behörde hat folglich zu prüfen, ob die Errichtung des in den Plänen dargestellten Projekts zulässig ist. Diese Beurteilung erfolgt losgelöst von den tatsächlich bereits vorhandenen Verhältnissen (VwGH 23.05.2023, Ra 2022/06/0031 – TBO).