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Dokument-ID: 1273109
11 Rechtsstellung der Nachbarn
Nachbar ist der Begriffsbestimmung in § 2 Abs 1 lit k Vbg BauG zufolge der Eigentümer oder Bauberechtigte eines fremden Grundstückes, das zu einem Baugrundstück in einem solchen räumlichen Naheverhältnis steht, dass mit Auswirkungen des geplanten Bauwerkes, der geplanten sonstigen Anlage oder deren vorgesehener Benützung, gegen welche die Bestimmungen dieses Gesetzes einen Schutz gewähren, zu rechnen ist.