© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1163694

Tobias Leitner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3 Fertigstellungsanzeige, Benützungsbewilligung

Der Bauherr hat in jenen Vorhaben, in denen ein Bauführer erforderlich ist (siehe oben), die Fertigstellung des Bauvorhabens anzuzeigen.

Neben den gesetzlich erforderlichen Beilagen zur Fertigstellungsanzeige wie etwa der Bauführerbescheinigung iSd § 38 Abs 2 Z 1 Stmk. BauG sind Nachweise, deren Vorlage durch Auflage im Baubewilligungsbescheid vorgeschrieben ist wie etwa Blitzschutzatteste und dergleichen mit der Fertigstellung vorzulegen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Baubehörden in unserem Shop! Zum Shop