Neu
Dokument-ID: 1163664
2.3 Abtretungsflächen
Die Gemeinde kann gem § 14 Stmk. BauG den Bauwerber im Baubewilligungsbescheid verpflichten, einen Teil des Baugrundstückes unentgeltlich und lastenfrei an die Gemeinde in das öffentliche Gut abzutreten. Dieser starke Eingriff in das Eigentum ist jedoch nur unter gewissen Bedingungen möglich: