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Neu Dokument-ID: 1163662

Tobias Leitner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Bauplatzeignung

Eine Grundstücksfläche ist gem § 5 Stmk. BauG als Bauplatz für die vorgesehene Bebauung geeignet, wenn

  1. eine Bebauung nach dem StROG zulässig ist,
  2. eine hygienisch einwandfreie und für den Verwendungszweck der geplanten baulichen Anlage ausreichende Wasserversorgung sowie
  3. eine für den Verwendungszweck der geplanten baulichen Anlage entsprechende Energieversorgung und Abwasserentsorgung sichergestellt ist,
  4. der Untergrund tragfähig ist sowie die vorgesehene Bebauung keine Gefährdung der Standsicherheit benachbarter baulicher Anlagen zur Folge hat,
  5. Gefährdungen durch Lawinen, Hochwasser, Grundwasser, Vermurungen, Steinschlag, Rutschungen udgl nicht zu erwarten sind und
  6. eine für den Verwendungszweck geeignete und rechtlich gesicherte Zufahrt von einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche besteht.

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