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Dokument-ID: 1187361
5 Verfahrensbestimmungen
Antrag auf Erteilung der Baubewilligung
Die Baubewilligung ist gem § 28 Abs 1 Oö. BauO 1994 bei der Baubehörde schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt, der ohne Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages rechtswidrig wäre (VwGH 20.12.2005, 2003/05/0118).