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Tobias Leitner | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Einleitung des Baubewilligungsverfahrens durch schriftlichen Antrag samt Unterlagen

Das Baubewilligungsverfahren wird durch schriftlichen Antrag des Bauwerbers eröffnet. In § 22 Stmk. BauG ist festgelegt, welche Unterlagen dabei vorzulegen sind (hier vereinfacht dargestellt):

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