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Philipp Pallitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Arten von Bescheiden

Grundsätzlich kann zwischen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bescheiden unterschieden werden, wobei maßgeblich ist, ob über die betreffende Verwaltungssache inhaltlich oder bloß auf verfahrensrechtlicher Ebene abgesprochen wird. Weiters ist auch zwischen antragsbedürftigen und amtswegigen Bescheiden zu unterscheiden (Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht5 [2017], Rz 896 f). Im Allgemeinen kann auch zwischen den folgenden „Arten“ von Bescheiden unterschieden werden (Raschauer, aaO, Rz 900; Kolonivits/Muzak/Stöger Verwaltungsverfahrensrecht11 [2019], Rz 400 bis Rz 407).

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