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Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Behörden, Verfahrensbestimmungen

Zuständige Baubehörden

Baubehörde erster Instanz ist im Bundesland Wien gem § 132 Abs 1 WBO der Magistrat.

Der Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung entscheidet gem § 133 WBO über die Bewilligung von Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes, gesetzlichen Beschränkungen der baulichen Ausnützbarkeit von Bauplätzen nach §§ 69 und 76 Abs 13 WBO sowie über Ausnahmen von der Verpflichtung zum Anlegen von Kleinkinderspielplätzen sowie von Kinder- und Jugendspielplätzen gem § 119 Abs 6 WBO sowie über Anträge auf Erteilung von Sonderbaubewilligungen nach § 71b WBO.

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