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Neu Dokument-ID: 1187363

Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Anzeigeverfahren

In der Bauanzeige sind Name und Anschrift des Anzeigenden, Name und Anschrift des Eigentümers der Grundstücke, auf denen das Vorhaben ausgeführt werden soll, die Grundstücksnummern und Einlagezahlen dieser Grundstücke sowie die Katastralgemeinden anzugeben.

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