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Dokument-ID: 1163388
1.2.4 Baugrundstück
Das Baugrundstück besteht aus einem oder mehreren Grundstücken, das für ein Bauvorhaben vorgesehen und geeignet ist. In der Rechtsprechung des VwGH wird der Begriff des Grundstücks mit dem grundbuchsrechtlichen Begriff gleichgesetzt (zB VwGH 23.03.1999, 98/05/0235).