1.4.1 Begriff der informationspflichtigen Stelle
Die Frage, welche Institutionen als informationspflichtige Stellen gelten, wird etwa in § 3 UIG für den Bund und auch in spezifischen Landesgesetzen (zB § 3 Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz – StUIG) geregelt. Die inhaltliche Struktur dieser Bestimmungen ist ähnlich aufgebaut, zumal diese Rechtsquellen auf Bundes- und Landesebene gleichermaßen der Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG dienen. Der wesentliche Unterschied zwischen den Rechtsquellen besteht vor allem in der divergierenden Kompetenzzuweisung in Hinblick auf Bundes- und Landesmaterien.