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Dokument-ID: 1163692
6.1 Aufgaben und Verantwortlichkeit des Bauführers
Erwächst der Baubewilligungsbescheid in Rechtskraft, kann die Bauausführung beginnen.
Bauarbeiten
Im steiermärkischen Baurecht sind grundsätzlich keine Beschränkungen für die Bauarbeiten, was die Tageszeit betrifft, vorgesehen. In der Praxis wird daher im Baubewilligungsbescheid mittels Auflage ein Zeitraum für die Bauführung vorgegeben, beispielsweise werktags, Montag bis Samstag von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr.