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Neu Dokument-ID: 803470

Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Naturschutzgebiete

Begriff des Naturschutzgebietes

Gebiete,

  • die sich durch völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit (insbesondere Urwald, Ödland, Steppenreste und Moore; alpine Landschaften, Berg-, See- und Flusslandschaften) oder
  • durch naturschutzfachlich besonders bedeutsame Entwicklungsprozesse (insbesondere Dynamik von Fließgewässern) auszeichnen,
  • die für den betroffenen Lebensraum charakteristische Tier- und Pflanzenarten, insbesondere seltene oder gefährdete Tier- oder Pflanzenarten beherbergen (oder die nach Ablauf natürlicher Entwicklungen solche beherbergen können),
  • die seltene, gefährdete oder charakteristische Lebensgemeinschaften von Tieren oder Pflanzen aufweisen (oder mit bzw nach Ablauf natürlicher Entwicklungen solche aufweisen können),
  • die sich durch eine besondere Vielfalt ihrer Tier- und Pflanzenwelt auszeichnen oder
  • in denen seltene oder wissenschaftlich interessante Mineralien, Fossilien, Karsterscheinungen oder erdgeschichtlich interessante Erscheinungen vorkommen,

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