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Dokument-ID: 1163177
3.2 Das Beschwerdeverfahren
Gegen Baubescheide der Länder ohne zweigliedrigen Instanzenzug kann das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde gem Art 130 Abs 1 Z 1 iVm Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG erhoben werden. Nach Art 132 Abs 5 B-VG kann in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht erst nach Erschöpfung des innergemeinschaftlichen Instanzenzugs eingebracht werden.