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Neu Dokument-ID: 1273106

Mathias Kopf | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Verfahrensbestimmungen

Die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung ist bei der Baubehörde schriftlich zu beantragen. Die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt, der ohne Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages rechtswidrig wäre (VwGH 20.12.2005, 2003/05/0118).

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