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Dokument-ID: 1163176
3.1 Zum Berufungsverfahren
In Ländern mit einem zweigliedrigen Instanzenzug ist gegen Bescheide der Baubehörde I. Instanz das Rechtsmittel der Berufung nach §§ 63 ff AVG zulässig. In den meisten Ländern wurde der innergemeinschaftliche Instanzenzug bereits durch Landesgesetze abgeschafft, sodass dort eine Berufung ausscheidet und nur das Rechtsmittel der Beschwerde in Betracht kommt.