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Dokument-ID: 1176434
3 Bewilligungs- und Anzeigepflicht von Bauvorhaben
Die WBO differenziert zwischen bewilligungspflichtigen Bauvorhaben (§ 60 WBO), anzeigepflichtigen Bauvorhaben (§ 62 WBO) und bewilligungsfreien Bauvorhaben (§ 62a WBO).