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Dokument-ID: 1163635
3.3.1 Bauansuchen
Das Bewilligungsverfahren ist ein antragsbedürftiges Projektgenehmigungsverfahren; es kommt darauf an, welcher Zustand durch die Verwirklichung des Vorhabens herbeigeführt werden soll. Dabei ist der in den Einreichplänen und Baubeschreibungen zum Ausdruck gebrachte Wille des Bauwerbers entscheidend (Pallitsch/Pallitsch/Kleewein, aaO, Anm 6 zu § 17 Bgld BauG mwN).