© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 810469

Sascha Jung - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3.4 Aktiv- und Passivlegitimation

Zur Einbringung einer UDRP-Schiedsklage und somit aktivlegitimiert ist jede natürliche und juristische Person berechtigt, die sich durch eine Domain in ihren Markenrechten verletzt erachtet. Klageberechtigt ist dabei primär aber nicht ausschließlich der Markeninhaber. Auch eine Mehrheit von klagenden Parteien ist zulässig. So wurde etwa auch Mutterunternehmen gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften das eigentlich den Tochtergesellschaften zustehende Klagerecht zuerkannt (WIPO Schiedsgericht D2004-0220). Selbst der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die mit einer UDRP-Schiedsklage gegen dieselbe beklagte Partei aufgrund weitestgehend im Zusammenhang stehender Sachverhalte und Domains sowie auf Basis einer einheitlichen rechtlichen Beurteilungen vorgehen, ist zulässig (WIPO Schiedsgericht D2005-1336). Gemeinsame Markeninhaber sind jedenfalls zur gemeinsamen Klagseinbringung berechtigt (WIPO Schiedsgericht D2006-0437). Ebenso sind Lizenznehmer des Markeninhabers klageberechtigt, jedenfalls dann, wenn sie exklusiver Lizenznehmer sind oder ihnen vom Markeninhaber ein Klagerecht zugebilligt wurde.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Internetrecht und E-Commerce in unserem Shop! Zum Shop