3.2 Rechtsverhältnisse zwischen den beteiligten Personen
Der wesentliche Unterschied zum Webshop ist das rechtliche Verhältnis zwischen dem Betreiber und den Teilnehmern (Benutzern, Usern).
Beim Webshop ist der Betreiber zugleich derjenige, der das Angebot einstellt, Vertragspartner des Käufers wird und den zustande gekommenen Vertrag durchführt. Bei der Onlinehandelsplattform beschränkt sich die Rolle des Betreibers zumeist auf die Schaffung von Rahmenbedingungen, unter denen Anbieter und Nachfrager zusammenkommen, und in der Folge darauf, diese Nutzer beim Vertragsabschluss zu unterstützen. Der Betreiber wird also nicht Partei der über seine Plattform geschlossenen Verträge, sondern ist im Regelfall lediglich Vermittler (OGH 2 Ob 137/08y).