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Dokument-ID: 1174517
2.6.6 Anbieter digitaler Dienste
Anbieter eines Online-Marktplatzes
Online-Marktplatz ist gem § 1 Abs 4 Z 10 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) ein Dienst, der es Verbrauchern durch die Verwendung von Software, einschließlich einer Website, eines Teils einer Website oder einer Anwendung, die vom oder im Namen des Unternehmers betrieben wird, ermöglicht, Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschließen.