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Dokument-ID: 657945
3.2.6 Werbebeschränkungen für Lebensmittel
Werbebeschränkungen für Lebensmittel
Bei der Werbung für Lebensmittel sind nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) nur allgemein wie im § 2 UWG zur Irreführung geeignete Angaben verboten, wobei noch einzelne Eigenschaften beispielsweise aufgezählt werden.