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Dokument-ID: 1088936
8.3 Begriffsdefinitionen
Das KoPI-G enthält insgesamt zwölf Begriffsdefinitionen, die teils bereits aus dem ECG oder ADM-G bekannt sind.
Bei einer „Betriebsstätte“ gem § 2 Z1 KoPI-G handelt es sich um eine feste Geschäftseinrichtung, mit welcher die Tätigkeit eines Dienstanbieters zumindest teilweise ausgeübt wird.