8.4 Aufsichtsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Kommunikationsbehörde Austria. Gem § 1 KOG • [Fußnote: Bundesgesetz über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria, StF: BGBl I 32/2001 idgF.] ist sie zur Verwaltungsführung und Besorgung der Regulierungsaufgaben im Bereich der elektronischen Audiomedien und der elektronischen audiovisuellen Medien eingerichtet. Ihr obliegt auch die Aufsicht über den Österreichischen Rundfunk und seine Tochtergesellschaften. Gem § 2 Z 15 KOG sind ihr die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem KoPI-G zugewiesen. Es soll so die Sicherstellung effektiver und transparenter Maßnahmen der Diensteanbieter von Kommunikationsplattformen gem § 2 Abs 3 Z 10 KOG gewährleistet werden. Die Kommunikationsbehörde Austria besteht aus fünf Mitgliedern, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben und ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben. Durch Einzelmitglieder sind gem § 13 Abs 4 lit n KOG die Aufgaben der Aufsichtsbehörde nach dem KoPI-G zu erledigen.