5.4 Domain-Squatting (Typo-Squatting)
In einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung des OLG Wien (2 R 157/00y) hat dieses zwischen Domain-Grabbing und Domain-Squatting differenziert. Domain-Squatting, so das OLG Wien, sei das Belegen einer für einen Dritten wertvollen Domain durch einen Privaten ohne Nutzungsabsicht, während Domain-Grabbing die eigene Nutzung dieser Domain bzw deren (beabsichtigten) Verkauf durch den Domaininhaber voraussetze. Dabei kam das OLG Wien zu dem Schluss, Domain-Squatting sei ökonomisch irrational, schikanös, für den betroffenen Unternehmer noch schädlicher und widerstreite noch viel mehr den guten Sitten als der Fall des Domain Grabbing, weil im Fall von Domain-Squatting dem Unternehmer der Zugang zum Internet unter der als wertvoll empfundenen Domain (die außerhalb des Internet womöglich schon Verkehrsgeltung erlangt hat) auf Dauer verwehrt sei, während im Fall von Domain-Grabbing für den betroffenen Unternehmer zumindest die Möglichkeit bestehe, die Domain, wenngleich zu einem sehr hohen Preis, für sich zu erwerben.