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Meinhard Ciresa - Christian Reiser - Alexander Koukal - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.3 Webdesign (Layout) als sichtbare Content-Komponenten

Der Begriff „Design“ bedeutet gemäß Duden (Deutsches Universalwörterbuch) die „formgerechte und funktionale Gestaltgebung und die so erzielte Form eines Gebrauchsgegenstandes“. Auf das WWW umgelegt, kann man Webdesign als die Gesamtheit der Gestaltungs- und Funktionsmerkmale einer Website verstehen, mithin die sichtbare Gestaltung der Website (= Benutzeroberfläche) oder – in den Begriffen der Grafiker – das Layout einer Website. Damit ist das Design also mehr als nur die Summe aller einzelnen Content-Elemente. Das Webdesign macht – im Idealfall – eine Website einzigartig. Rechtlich gesehen, erfordert die Beurteilung der Schutzfähigkeit von Webdesign eine urheberrechtliche Qualifizierung, während die Anwendbarkeit des Designrechts im engeren Sinn (Geschmacksmusterschutz) an der gesetzlichen Definition des § 1 GMG scheitert.

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