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Dokument-ID: 763184
1.3.4 Der Domain-Holding-Vertrag
Wie bereits oben erwähnt, erfolgt die Domainregistrierung auf Basis eines Vertrags zwischen dem Domaininhaber (allenfalls abgeschlossen durch den Registrar im Namen und auf Rechnung des Domaininhabers) und der Domainvergabestelle. Diesen Vertrag nennt man Registrierungsvertrag bzw Domain-Holding-Vertrag.