4.1 Allgemeines
Den wesentlichen rechtlichen Rahmen für die Überwachung und Aufzeichnung der Internet-Aktivitäten der Mitarbeiter geben in arbeitsrechtlicher Hinsicht das AVRAG (§ 10 Abs 1) sowie in datenschutzrechtlicher Hinsicht die DSGVO und das österreichische Datenschutzgesetz (2018) vor. Erste Priorität bei der Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz hat der technische Schutz. Dem Arbeitgeber muss es unbenommen bleiben, diese Systeme zu betreiben und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit das Einschleppen von Viren oder das Besuchen unerlaubter Websites technisch gar nicht möglich ist. Werden vom Arbeitgeber Daten des Arbeitnehmers – seien es besondere Kategorien personenbezogener Daten oder nicht – lediglich zu Zwecken der Aufrechterhaltung der Funktionalitäten des IT-Systems im dafür technisch unbedingt erforderlichen Umfang verwendet, ist dies datenschutzrechtlich unbedenklich (Sacherer, Datenschutzrechtliche Aspekte der Internet-Nutzung von Arbeitnehmern, RdW 3/2005, 177).