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Dokument-ID: 810457
7.2.2 Anwendbares Recht
Bei internationalen Sachverhalten richtet sich die Frage des anwendbaren Rechts nach den im Einzelfall maßgeblichen Normen des internationalen Privatrechts. Der Bereich des internationalen Privatrechts für außervertragliche Schuldverhältnisse ist durch die Rom II Verordnung (Verordnung EG Nr 864/2007) harmonisiert. Außerhalb unionsrechtlicher Vorgaben der Rom II-VO ist in Österreich das IPRG maßgeblich.