4.10 Ältere Unternehmensbezeichnung gegen jüngere Domain
Allgemeines
Als Unternehmensbezeichnungen iSd § 9 Abs 1 UWG kommen neben Name (vgl Kapitel „Der Name“) und Firma (vgl Kapitel „Die Firma“) auch besondere Bezeichnungen des Unternehmens infrage. Besondere Unternehmensbezeichnungen sind wörtliche oder grafische Kennzeichen, die einerseits geeignet und andererseits auch dazu bestimmt sind, ein Unternehmen ungeachtet seines sonstigen Namens/Firma bzw Kennzeichen von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Auch Firmenschlagworte, also Teile der vollständigen Firma, gehören zu den besonderen Unternehmensbezeichnungen.