4.1 Ältere Domain gegen jüngere Domain
Allgemeines
Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung sind zur Vermeidung einer unerträglichen Diskrepanz zwischen dem virtuellen und dem nicht-virtuellen Geschäftsverkehr die im allgemeinen Kennzeichenrecht entwickelten Grundsätze zur Verwechslungsgefahr auch bei der Beurteilung von Kollisionsfällen zwischen Domains heranzuziehen (4 Ob 73/01s). Der Kennzeichenschutz online und offline ist somit nach einheitlichen Rechtsgrundsätzen zu bestimmen. Dem Prioritätsgrundsatz folgend entscheidet beim Zusammentreffen mehrerer Schutzrechte stets der Zeitvorrang, dies gilt auch für Domains.