6 Private Nutzung von Internet und E-Mail durch Bundesbedienstete
Während es für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse keine gesetzliche Regelung über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz gibt, regelt für Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes seit 1. September 2009 eine Verordnung der Bundesregierung die private Nutzung der dienstgebereigenen Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastruktur (IKT-Nutzungsverordnung, BGBl II Nr 281/2009, ausgegeben am 19.2009).