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Dokument-ID: 810459
7.2.3 Ansprüche
Bei Domainstreitigkeiten kommen prinzipiell Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung bzw Löschung, Übertragung, Schadenersatz, Gewinnherausgabe, Rechnungslegung und Urteilsveröffentlichung infrage. Darüber hinaus lässt sich der Unterlassungsanspruch mittels Einstweiliger Verfügung sichern. Ob und wenn ja welche Ansprüche zustehen, hängt von der jeweiligen Anspruchsgrundlage der klagenden Partei und der Eingriffshandlung der beklagten Partei ab.