1.3.3 Das first-come-first-served-Prinzip
Da Domainnamen (zur Sicherstellung der eindeutigen Adressierbarkeit) stets nur ein einziges Mal vergeben werden können, besteht insofern ein begrenztes Kontingent an Domainnamen. Doch wem soll nun ein bestimmter Domainname zugeteilt werden? Zur Lösung dieses Problems hat sich aus Praktikabilitätsgründen das first-come-first-served-Prinzip, also der Prioritätsgrundsatz durchgesetzt. Wer also als erster eine bestimmte Domain anmeldet (und dabei die formalen Registrierungsvoraussetzungen erfüllt), der erhält die Domain auch zugeteilt.