© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1058614

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Nutzungsvereinbarungen

Möchte man auf Social Media Plattformen tätig werden, geht das nur über einen Account. Der Nutzer hat mit der Plattform eine Nutzungsvereinbarung – in der Praxis auch „Social Media Vertrag“ genannt – abzuschließen. Die Regeln zur Geschäftsfähigkeit sind diesbezüglich zu beachten. Fraglich ist, ab wann Geschäftsfähigkeit im ausreichenden Ausmaß vorliegen wird. Ein alterstypisches geringfügiges Geschäft des Alltags von Kindern und unmündigen Minderjährigen wird nach Ansicht der Autorin nicht vorliegen. Ob mündige Minderjährige wirksam abschließen können, wird sich nach dem Inhalt der Nutzungsvereinbarung richten (zB sollten Vertragsstrafen vorgesehen sein, die die Lebensführung des Minderjährigen beeinträchtigen, wird es mE zu keinem wirksamen Abschluss kommen). Gleiches wird für (In-)App-Käufe gelten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Internetrecht und E-Commerce in unserem Shop! Zum Shop