3.3.2 Wettbewerbsrecht: Imitationsmarketing
Diese schon erwähnte in Umsetzung der UGP-Richtlinie neu eingeführte Fallgruppe bei der Irreführung im § 2 Abs 3 Z 1 UWG hat schon zu einigen höchstgerichtlichen Entscheidungen in Österreich geführt. Nach dieser Bestimmung, die seit der UWG-Novelle 2007 den allgemeinen Irreführungstatbestand ergänzt, ist jegliche Werbe- und Marketingmaßnahme unlauter, die eine Verwechslungsgefahr mit einem Produkt oder Unternehmenskennzeichen eines Mitbewerbers begründet, sofern sie geeignet ist, einen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.